Haftungsausschluss

Hinweis:

Die uns anvertrauten Gegenstände sind häufig Unikate oder haben einen besonderen ideellen Wert. Deshalb arbeiten wir mit größter Sorgfalt und Erfahrung. Dennoch lässt sich bei kundeneigenen Gegenständen aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Materialien und Beschichtungen ein Restrisiko nie vollständig ausschließen.

Material

Jedes Material reagiert unterschiedlich auf eine Lasergravur. Farbe, Kontrast, Gravurtiefe und Oberflächenbild hängen von den jeweiligen Materialeigenschaften ab.

Insbesondere bei beschichteten, eloxierten oder lackierten Oberflächen sowie bei Naturmaterialien können selbst bei optisch identischen Produkten unterschiedliche Gravurergebnisse entstehen. Der Laser trägt keine Farbe auf, sondern verändert die Oberfläche des Materials.

Form und Position

Bei runden, konischen, gewölbten oder unebenen Oberflächen können geringfügige produktionsbedingte Abweichungen bei Position, Ausrichtung oder Gravurbild auftreten. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Technische Geräte

Nach unserer Erfahrung beeinträchtigt eine fachgerecht ausgeführte Lasergravur die Funktion technischer Geräte nicht. Da wir deren technischen Zustand vor der Gravur jedoch nicht vollständig überprüfen können, übernehmen wir keine Haftung für bereits vorhandene oder nicht nachweislich durch die Gravur verursachte Defekte.

Zudem kann eine Gravur Einfluss auf Garantie-, Gewährleistungs- oder Kulanzansprüche des jeweiligen Herstellers haben.

Haftung

Gravuren auf kundeneigenen Gegenständen erfolgen auf Risiko des Kunden. Für material-, produkt- oder herstellungsbedingte Abweichungen des Gravurergebnisses sowie daraus entstehende Schäden übernehmen wir keine Haftung. Eine Ersatzpflicht für den kundeneigenen Gegenstand besteht in diesen Fällen nicht.

Der vereinbarte Gravurpreis bleibt auch dann geschuldet, wenn das Gravurergebnis aufgrund der Material- oder Produkteigenschaften von den Erwartungen des Kunden abweicht.

Gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.

Stand: August 2026