Sie haben sich eine Drohne zugelegt oder besitzen bereits seit einiger Zeit ein solches Fluggerät? Dann wurden Sie mit Sicherheit darüber informiert, dass seit letztem Jahr eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen besteht. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für Fluggeräte mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm.
Seit dem 01.10.2017 ist ein solches Kennzeichen für Drohnen verpflichtend und soll dabei unterstützen, den Steuerer bzw. Besitzer einer Drohne im Falle eines Unfalls oder Verlusts ausfindig zu machen. Das Kennzeichen darf jedoch nicht nur ein einfacher Adressaufkleber sein, sondern muss über eine feuerfeste, wetterbeständige und dauerhafte Beschriftung verfügen. Eine Gravur bietet sich für diese Anforderungen als geeignetste Lösung an.
Wir von Lasergravur München konnten bereits vielen Kunden zu ihrer gravierten Drohnen Plakette verhelfen. Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht und der Lasergravur einer Drohnen Plakette erhalten Sie auf dieser Seite.